Komma und Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung

Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung vom Steu­er­be­rater

Es geht auch unkom­pli­ziert.

 

Steu­er­erklä­rung für Pri­vat­per­sonen

Sie sind Geschäfts­führer, Arbeit­nehmer, Ange­stellter, Beamter, Rentner, Pen­sionär? Sie ver­mieten eine Woh­nung, ein Haus oder sogar meh­rere Feri­en­woh­nungen? Sie haben Kapi­tal­ein­künfte, aus­län­di­sche Ein­künfte, waren teil­weise beschränkt steu­er­pflichtig? Sie möchten sich mit Ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung nicht selbst aus­ein­an­der­setzen? Dann sind Sie bei uns herz­lich will­kommen.

Wir können Sie weder von der Ver­pflich­tung zur Abgabe der Steu­er­erklä­rung befreien, noch von der Steu­er­be­las­tung und unseren Gebüh­ren­rech­nungen. Aber durch fach­kun­dige Unter­stüt­zung und einen hohen Ser­vice­an­spruch unse­rer­seits ver­su­chen wir Sie nach Mög­lich­keit zu ent­lasten.

Fristen für die Abgabe der Steu­er­erklä­rung

Um Ver­spä­tungs­zu­schläge sei­tens des Finanz­amts zu ver­meiden, müssen bei der Abgabe der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung Fristen ein­ge­halten werden. Erstellen Sie die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung selbst, läuft die Frist grund­sätz­lich am 31. Juli des Fol­ge­jahres ab. Bei Beauf­tra­gung eines Steu­er­be­ra­ters zur Erstel­lung Ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ver­län­gert sich die Frist bis zum 28. Februar des über­nächsten Jahres.

Kosten der Erstel­lung einer Steu­er­erklä­rung

Die Höhe und Ange­mes­sen­heit des Steu­er­be­ra­ter­ho­no­rars bemisst sich grund­sätz­lich nach der Steu­er­be­ra­ter­ge­büh­ren­ver­ord­nung (StBGebV) oder alter­nativ nach dem für die Bera­tung not­wen­digen tat­säch­li­chen Auf­wand.

Gerne geben wir Ihnen vorab tele­fo­nisch eine Aus­kunft über den Rahmen mög­li­cher Kosten. Selbst­ver­ständ­lich beraten wir Sie auch hin­sicht­lich der steu­er­li­chen Gel­tend­ma­chung unseres Hono­rars und aller wei­teren Steu­er­spar­mög­lich­keiten.

Für eine unver­bind­liche Anfrage kon­tak­tieren Sie uns bitte per E‑Mail (kanzlei@komma-steuerberatung.de), tele­fo­nisch (0941 463 750 0) oder über das Kon­takt­for­mular auf der Web­site.