Komma & Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Betrieb­liche Steu­er­erklä­rungen

Betrieb­liche Steu­er­erklä­rungen und Anmel­dungen für Betriebe aller Rechts­formen.

Betrieb­liche Steu­er­erklä­rungen sind für ein Unter­nehmen eine Not­wen­dig­keit. Mit der Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung (KSt-Erklä­rung), der Gewer­be­steu­er­erklä­rung (GewStE), der Umsatz­steu­er­erklä­rung (UStE), der Kapi­tal­ertrag­steuer-Anmel­dung und der Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung (EÜR) sind die wich­tigsten betrieb­li­chen Steu­er­erklä­rungen auf­ge­zählt.

Selbst­ver­ständ­lich erstellt unsere Steu­er­kanzlei auch alle anderen betrieb­li­chen Steu­er­erklä­rungen und Anmel­dungen für Ihr Unter­nehmen. Betrieb­liche Steu­er­erklä­rungen bilden die Basis für eine sach­ge­rechte und kor­rekte Besteue­rung Ihres Betriebes. In Abhän­gig­keit von der Rechts­form Ihres Unter­neh­mens erstellen wir als Steu­er­be­rater Ihre betrieb­li­chen Steu­er­erklä­rungen sach­lich und fach­lich richtig.

Je nach Rechts­form Ihres Unter­neh­mens erstellen wir fol­gende Steu­er­erklä­rungen und Anmel­dungen für Ihr Unter­nehmen:

  • Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung
  • Gewer­be­steu­er­erklä­rung
  • Umsatz­steu­er­erklä­rung
  • Erklä­rung zur geson­derten und ein­heit­li­chen Gewinn­fest­stel­lung
  • Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen
  • Kapi­tal­ertrag­steu­er­an­mel­dungen
  • Lohn­steu­er­an­mel­dungen
  • Anmel­dungen des Steu­er­ab­zugs für beschränkt Steu­er­pflich­tige nach § 50a EStG

          und ggf. wei­tere.

Wir erstellen für Sie alle not­wen­digen betrieb­li­chen Steu­er­erklä­rungen und Steu­er­an­mel­dungen. Für Ein­zel­un­ter­nehmer erstellen wir die Gewinn­ermitt­lung nach § 4 Abs. 3 EStG (Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung). Auf­grund der Ver­zah­nung des betrieb­li­chen und pri­vaten Bereichs bei Per­so­nen­ge­sell­schaften sowie bei Gesellschaftern/Geschäftsführern einer GmbH, erstellen wir auf Wunsch selbst­ver­ständ­lich auch die pri­vate Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung der Gesell­schafter.